Berufliches zu Hause: Datenschutz und Informationssicherheit verdienen oberste Priorität
Telearbeitsplätze werden in Deutschland immer beliebter: Für zehn Prozent der Erwerbstätigen gehört Heimarbeit bereits zum Alltag. Zudem würden 62 Prozent gern regelmäßig in den eigenen vier Wänden arbeiten, so der Branchenverband Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien). Allerdings verschwimmt die Grenze zwischen Beruf und Privatem schnell, das Haftungsrisiko des einzelnen Arbeitnehmers steigt. "Gerade Heimarbeitsplätze bergen in punkto Informationssicherheit viele Risiken. Denn vertrauliche Unternehmensdaten sowie Daten mit Personenbezug entziehen sich dort der Kontrolle des Arbeitgebers", betont IT-Sicherheitsexperte Martin Gasper von TÜV Rheinland. Im häuslichen Arbeitsumfeld besteht die Gefahr, dass Familienangehörige, Mitbewohner oder Nachbarn unerlaubt auf solche Daten zugreifen können.
Der Datenschutz-Experte empfiehlt daher, feste Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen. Dazu gehört, vorab zu klären, welche IT-Ausrüstung oder Datenverbindung verwendet werden darf. Arbeitgeber sollten konkrete Richtlinien formulieren, die besonders Aspekte der Informationssicherheit und des Datenschutzes berücksichtigen. Diese können etwa beinhalten, dass Daten Firmeneigentum darstellen, das nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben ist. Außerdem sollte der Arbeitsplatz in einem separaten, abschließbaren Raum untergebracht und für Außenstehende nicht zugänglich sein. Verlässt ihn der Telearbeiter auch nur kurze Zeit, muss er den Computer sperren. Vergisst er dies, sollte sich der Computer nach einer gewissen Zeitspanne ohne Eingaben automatisch sperren. Durch Authentifizierung über sein Passwort kann der Nutzer die Zugriffsberechtigung wieder herstellen.
Wer von zu Hause aus arbeitet, bringt Unternehmensdaten dorthin. Generell gilt: Transportable Datenträger wie USB-Sticks oder externe Festplatten nie offen herumliegen lassen - Datendiebe haben sonst ein leichtes Spiel. Eine Verschlüsselung verhindert den Zugriff durch Unbefugte im Falle von Verlust. Um Sicherheitsprobleme zu vermeiden, sollte gleichzeitig die elektronische Datenübermittlung vom und zum Firmennetz am Telearbeitsplatz nur über eine speziell verschlüsselte Verbindung erfolgen.
Quelle: Pressemeldung TÜV Rheinland Holding Aktiengesellschaft
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