Datensicherheit am Arbeitsplatz: Nachlässigkeit begünstigt Datendiebstahl
"Viele Unternehmen sind nicht ausreichend vorbereitet, denn sie denken nur an Viren- oder Hackerangriffe", erklärt Martin Gasper, Datenschutzexperte bei TÜV Rheinland. Die Erfahrung zeigt aber: Auch Mitarbeiter geben Informationen gutgläubig und unwissend weiter. Eine interne Schulung zur Datensicherheit sensibilisiere die Belegschaft für dieses Thema, rät der Experte. "Zudem schafft eine eindeutige Definition von Richtlinien im Umgang mit projekt- und personenbezogenen Daten Klarheit."
Gerade personenbezogene Daten gilt es vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Wer häufig Kundenbesuch hat, muss sicherstellen, dass sich dieser nie allein im Büro aufhält. Der PC-Bildschirm sollte so ausgerichtet sein, dass er nicht direkt vom Fenster oder der Tür einzusehen ist. Hilfreich auch: die Installation eines passwortgeschützten Bildschirmschoners. "Er sperrt den Computer automatisch bei längerer Nicht-Benutzung", erklärt Gasper. Unterlagen mit personenbezogenem Inhalt gehören bei Abwesenheit immer in verschließbare Schränke oder die Schubladen des Schreibtischs. Wer sein Büro verlässt, schließt am besten die Tür ab. Schlüssel dürfen nicht offen herumliegen und sollten auch nicht mit Aufschriften zur Schlosszugehörigkeit gekennzeichnet werden. Besser sind farbliche Markierungen: Sie besitzen im Falle eines Verlustes keinen Informationswert für Dritte.
Vorsicht ist auch beim Drucken von personenbezogenen Daten geboten: Sofern dazu allgemein zugängliche Drucker genutzt werden, sollte man die Ausdrucke sofort holen. "Codegeschützte oder persönliche Drucker bieten mehr Sicherheit vor unbefugtem Zugriff", rät der Informationssicherheitsexperte. Zudem gehören Fehldrucke oder -kopien mit personenbezogenem Inhalt nicht in den Papierkorb, sondern gleich in den Reißwolf. Auch am Telefon ist Zurückhaltung angesagt. Bei leisesten Zweifeln über die Identität des Gesprächspartners sollten keine sensiblen Informationen preisgegeben werden, betont Gasper und rät: "Lieber Namen und Telefonnummer des Anrufers notieren und auf einen Rückruf verweisen."
Quelle: Pressemeldung TÜV Rheinland Holding Aktiengesellschaft
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