Die Richtung stimmt: Utimaco begrüßt die Ergebnisse der Konferenz der Datenschützer

13.11.2008 | Oberursel
Utimaco fordert eine Informationspflicht für Unternehmen und Organisationen sowie eine Stärkung der Verbraucherrechte

Auf der 76. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 6./7. November in Bonn wurden intensiv die Konsequenzen aus den Datenskandalen der jüngsten Vergangenheit diskutiert. Eine der wichtigsten Forderungen: Mehr Transparenz durch Informationspflicht bei Datenschutzpannen. Dem kann der Datensicherheitsexperte Utimaco sich nur anschließen.

Die im neuen Bundesdatenschutzgesetz geplante, ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher zur Datenweitergabe reicht nach Ansicht von Utimaco allerdings bei Weitem nicht aus, um einen Datenmissbrauch effizient zu verhindern. Vielmehr müssen auch die Unternehmen im Falle eines Datenmissbrauchs zur Verantwortung gezogen werden. "Die aktuellen Datenskandale zeigen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Bürgers gestärkt werden muss", erklärt Markus Bernhammer, Executive Vice President Central and Eastern Europe der Utimaco Safeware AG in Oberursel. "Unternehmen müssen zum sachgemäßen Umgang mit sensiblen Daten verpflichtet werden - die technischen Voraussetzungen wie zum Beispiel zuverlässige Verschlüsselungstechnologien sind vorhanden."

Die zentralen Forderungen von Utimaco für die geplante Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes lauten in Anlehnung an Regelungen des US-Bundesstaates Kalifornien:

1. Informationspflicht für Unternehmen und Organisationen: Unternehmen und Organisationen müssen verpflichtet werden, Datenverluste den Betroffenen und der Öffentlichkeit sofort mitzuteilen, soweit die Daten nicht verschlüsselt waren.

2. Stärkung der Verbraucherrechte: Betroffene sollen leichter die Möglichkeit haben, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

3. Umkehr der Beweislast: Unternehmen müssen bei Datenverlusten den Nachweis erbringen, dass sie mit Kundendaten sorgsam umgehen.

4. Protokollierungspflicht: Unternehmen müssen protokollieren, welcher Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt auf Kundendaten zugreift.

Quelle: Pressemeldung PR-COM GmbH

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