Ermittlung des Abmahnrisikos

08.04.2011 | Mainz
Vor der Eröffnung eines Internetshop, sollte man sich als Inhaber ausführlich bei einem Rechtsanwalt über die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben informieren. Schon so mancher Shop hat nach kurzer Zeit wieder geschlossen, weil keine Rechtsberatung stattgefunden hat und es somit zu unerwünschten Ausfällen kam.

Investieren Sie lieber etwas Geld in einen guten Rechtsanwalt und konzentrieren Sie sich dann ausschließlich auf Ihr Geschäft. Eine Shopabsicherung durch einen Rechtsanwalt sollte verschiedene Punkte beinhalten. Als erstes ist es in jedem Fall sinnvoll, wenn man eine komplette Sichtung des Shops durchführt. Dies wird auch "Ermittlung des Abmahnrisikos" genannt. Der Rechtsanwalt betrachtet den Shop unter gewissen Gesichtspunkten und kennzeichnet, auf welchen Seiten ein erhöhtes Risiko besteht, dass jemand eine Abmahnung wegen rechtswidrigen Verhaltens einreicht.

Im nächsten Schritt sollte eine genaue Sichtung der AGB erfolgen. Hier hat sich schon so mancher Fehler eingeschlichen, was natürlich nicht erstrebenswert ist. Schließlich sind die AGB die Voraussetzung für nahezu jedes Geschäft, welches über den Shop abgewickelt werden soll. Hier muss einfach alles zu 100% passen und wasserdicht sein. Jeder Rechtsanwalt hat sicherlich schon einiges im Bezug auf die AGB erlebt.

Viele Unternehmer wissen leider nicht, dass Sie dazu verpflichtet sind, Ihre Kunden über bestimmte Dinge ausführlich aufzuklären. Ein Rechtsanwalt sollte sich also darum kümmern, ob die Informationspflicht des Shopinhabers eingehalten wurde. Kommt es später zu Fragen, die durch eine vorherige Information hätten geklärt werden müssen, werden Gerichte sicherlich zum Vorteil des Kunden entscheiden. Ihr Anwalt berät Sie gerne ausführlich zu diesem Sachverhalt.

Der Start in die Selbstständigkeit muss genauestens geplant werden. Wer einfach drauflos arbeitet, kommt meistens nicht sehr weit. Zu umfangreich ist die Fülle der Gesetze inzwischen geworden, als dass Sie von einem "normalen" Menschen noch erfasst werden kann. Hierfür wird ein spezieller Anwalt benötigt, der sich mit dem Wettbewerbsrecht gut auskennt. Nur dann kann der Shop wirklich zu dem werden, was sich der Inhaber wünscht: Eine lukrative Einnahmequelle.

Quelle: Pressemeldung Doppelklicker.de

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