Zweifel an Substanz des schwarz-gelben Beschäftigtendatenschutzes sind angebracht!
Der bisherige Referentenentwurf aus dem Hause de Maiziere stößt zu Recht auf massive Kritik aus allen Richtungen. Er ist einseitig arbeitgeberfreundlich, bürokratisch und unverständlich.
Die Bespitzelung von Mitarbeitern und das Ausleuchten von Bewerbern muss gesetzlich eingeschränkt werden. Doch Verbote, die durch lange Ausnahmelisten konterkariert werden, geben den Beschäftigten keinen Schutz. Ein Kameraverbot in Umkleideräumen ist keine neue Errungenschaft. Das ist bereits nach jetziger Rechtslage verboten und wirft sogar strafrechtliche Fragen auf.
Beschäftigtendatenschutz ist Grundrechtsschutz. Er braucht ein klares, an den Grundrechten orientiertes Leitbild gesetzlicher Regulierung. So muss zum Beispiel der hohe Schutzstandard des Telekommunikationsgeheimnisses auch bei E-Mail- und Internetnutzung gelten. Bei Bewerbungsverfahren brauchen wir verbesserte Mitsprachemöglichkeiten des Betriebsrates und des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Um Arbeitswelt und Grundrechte der Beschäftigten gesetzlich besser in Einklang zu bringen haben wir einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt: www.beschaeftigten-datenschutz.de
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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