Cyberversicherungen und Rechtsschutz: Schutz vor finanziellen Folgen von Datenschutzverletzungen

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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den letzten Monaten hat gezeigt, dass Unternehmen ein erhöhtes Haftungsrisiko für Datenschutzverletzungen tragen. Es wurde festgestellt, dass selbst geringfügige Verletzungen des Datenschutzes zu Schadenersatzansprüchen führen können und bereits die bloße Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

EuGH: Befürchtung von Datenmissbrauch kann zu Schadenersatz führen

Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass Unternehmen für Datenschutzverletzungen haftbar gemacht werden können, wenn dadurch „gefühlsmäßige Beeinträchtigungen“ entstehen. Sogar die Angst vor einem möglichen Missbrauch personenbezogener Daten kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

Im Angesicht der wachsenden Gefahren von Datenschutzverletzungen wird die Möglichkeit, sich durch eine Cyberversicherung auch gegen mögliche DSGVO-Verstöße abzusichern, für Unternehmen immer wichtiger. Allerdings gestaltet sich der Versicherungsmarkt zunehmend komplex. In dieser Situation bietet die acant.service GmbH als Fach-Versicherungsmakler ihre Unterstützung an, um Unternehmen bei der Auswahl des individuell passenden Versicherungsschutzes zu begleiten.

EuGH verschärft Haftung bei Datenschutzverstößen – bemerkenswerte Entscheidungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den letzten Monaten mehrere Entscheidungen zur Haftung bei Datenschutzverstößen getroffen. Diese Urteile zeigen, dass Unternehmen für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich sind und bei Verstößen haftbar gemacht werden können. Interessanterweise kann bereits eine „gefühlsmäßige Beeinträchtigung“ durch Datenmissbrauch zu Schadenersatzansprüchen führen.

  • Bereits geringfügige Schäden können Schadenersatzansprüche begründen, wie zum Beispiel vorübergehende emotionale Beeinträchtigungen aufgrund von Datenmissbrauch (EuGH, 04.05.2023 – C-300/21)
  • Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten nicht automatisch auf unzureichende Datenschutzmaßnahmen hinweist. Das betroffene Unternehmen muss jedoch nachweisen, dass es keinerlei Verantwortung für den Vorfall trägt. Zudem kann bereits die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs zu einem immateriellen Schaden führen, der zu Schadenersatz berechtigt ist
  • Unternehmen können für den Missbrauch von personenbezogenen Daten haftbar gemacht werden, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Höhe der Entschädigungszahlungen steht jedoch nicht im Verhältnis zum Grad des Verschuldens. Selbst bei geringem Verschulden können Unternehmen hohe Entschädigungen leisten müssen, wenn der Datenverlust oder -missbrauch zu erheblichen Schäden für die Betroffenen führt
  • Selbst der Diebstahl von Daten, die die Identifikation von Personen ermöglichen, kann zu einem immateriellen Schaden führen und somit Schadenersatzforderungen begründen, selbst wenn die gestohlenen Daten nicht zur Durchführung von Identitätsdiebstahl genutzt werden (Schlussantrag des Generalanwalts zu den Fällen EuGH – C-182/22 und EuGH – C-189/22)

Datenschutzverletzungen: Unternehmen sollten finanziellen Schutz in Betracht ziehen

Das steigende Risiko der datenschutzrechtlichen Haftung stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Daher ist es unerlässlich, neben einer soliden IT-Sicherheitsstrategie und Datenschutzvorkehrungen auch den entsprechenden Versicherungsschutz in Betracht zu ziehen.

Eine Cyberversicherung bietet Unternehmen Schutz vor den finanziellen Auswirkungen von Datenschutzverletzungen. Im Falle eines erfolgreichen Hackerangriffs übernimmt die Versicherung in der Regel die Schadenersatzpflichten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gleichzeitig schützt eine betriebliche Rechtsschutzversicherung das Unternehmen vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten nach einem Datenverlust, die ansonsten existenzbedrohend sein könnten.

Verschlechterte Versicherungsbedingungen erschweren Suche nach passenden Cyberversicherungen

Angesichts der zunehmenden Zahl erfolgreicher Cyberangriffe auf Unternehmen ist der Markt für Cyberversicherungen in den letzten Jahren erheblich herausfordernder geworden. Die Versicherer reagieren auf diese Entwicklung, indem sie strengere Auflagen und Prüfungen einführen, um das gestiegene Risiko angemessen abzudecken. Gleichzeitig haben sich die Versicherungsbedingungen vieler Angebote verschlechtert, was es für Unternehmen schwieriger macht, eine geeignete Versicherungspolice zu finden oder individuelle Vereinbarungen zu treffen.

Die acant.service GmbH ist ein erfahrener Fachmakler für Cyberversicherungen, der Unternehmen dabei unterstützt, sich vor den finanziellen Folgen von Datenschutzverletzungen zu schützen. Mit umfangreicher Marktkenntnis und direkten Kontakten zu einschlägigen Versicherern kann das Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen bieten, um einen optimalen Cyberversicherungsschutz in einem anspruchsvollen Markt zu gewährleisten.

Gestohlene Daten als immaterieller Schaden: EuGH-Urteil stärkt Schadenersatzforderungen

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat die Haftung von Unternehmen für Datenschutzverletzungen erheblich verschärft. Um sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzklagen zu schützen, können Unternehmen auf Cyberversicherungen und betriebliche Rechtsschutzversicherungen zurückgreifen. Die acant.service GmbH unterstützt Unternehmen dabei, den individuell passenden Versicherungsschutz zu finden und sich bestmöglich vor den Auswirkungen von Datenschutzverletzungen zu schützen.

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