EEG-Novelle 2022: Abschaffung der EEG-Umlage ist Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wärmepumpen

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Die EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalte wurde vom Bundesverband Wärmepumpe begrüßt. In Zukunft sollen so massiv Kosten eingespart werden.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

In der letzten Februarwoche tagte die Ampelkoalition und verständigte sich hierbei auf ein Entlastungspaket der Bürger: die EEG-Novelle. Es soll die hohen Energiepreise auffangen und als Maßnahme zur Strompreissenkung fungieren. Besonders der Strom aus Wärmepumpen wird damit günstiger. Mit einer ersten Schätzung taxiert die Branche die Auswirkungen. Bis zu sechs Millionen Wärmepumpen könnten bis zum Jahr 2030 zusätzlich verbaut werden.

Die Bundesregierung stellte mit ihrem Beschluss fest, dass mit Stichtag 1. Juli 2022 die EEG-Umlage nicht mehr vom Verbraucher aufzubringen ist, sondern über den Bundeshaushalt abgebildet wird. Die günstigeren Strompreise sollen auch beim Verbraucher ankommen. Dies sicherzustellen ist ein klares Ziel der EEG-Novelle. Per Gesetz sollen daher die Versorger dazu verpflichtet werden, die selbst erhaltene Kostensenkung an den Verbraucher weiterzureichen.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Der Wärmepumpenverband trägt den Wunsch nach Vergünstigungen für Wärmepumpenstrom schon länger an die Bundesregierung heran. Die Nutzung der Wärmepumpen sollte damit deutlich unterstrichen werden. Die Versorgung mit Energie kann nicht ununterbrochen garantiert werden. Dies betrifft insbesondere die Beheizung. Mit der Errichtung einer Wärmepumpe erlangen Haushalte mehr Autonomie. Außerdem soll damit dazu beigetragen werden, den Verbrauch von Heizöl und Erdgas möglichst rasch zu senken, was wiederum ganz im Sinne der Klimapolitik sein dürfte.

Kein Hausbesitzer stellt sein Heizungssystem ad hoc auf eine neue Technologie um. Sie beziehen in die zugehörigen Überlegungen vor allem die erwarteten Betriebskosten ein. Für einen kostensenkenden Betrieb einer Wärmepumpe liegen diese jedoch zu hoch. Der Betrieb einer Wärmepumpe wird nun durch die EEG-Novelle attraktiv. Die Betrachtung fokussiert stets auf Umlagen, Entgelte und Steuern. Auch ein Vergleich von fossilen Energieträgern und der Wärmepumpe ist hier wichtig. Gebäudeeigentümer sehen die Installation der Wärmepumpe daher vor allem unter dem Kostenfaktor. Zweiter Aspekt ist der Werterhalt der Immobilie.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Verband will Energiearmut vorbeugen: Entlastung der Verbraucher muss weiter gehen

‚Werden Verbraucher als Stromkunden durch die EEG-Novelle mehr Geld in der Tasche haben?‘ formulieren Kritiker. Das Kostenverhältnis zwischen Erdgas bzw. Heizöl und Strom wird voraussichtlich auch nach der Abschaffung der EEG-Umlage nicht ausgewogen sein. Daher sollte geprüft werden, ob der Strompreis noch weitere Bestandteile bietet, die korrigiert werden können. Strom- und Mehrwertsteuer, weitere Umlagen und Netzentgelte sind nach Aussagen des Wärmepumpenverbandes durchaus Ansatzpunkte für eine weitere Vergünstigung. So soll insbesondere die Stromsteuer auf das rechtlich zulässige Minimum gekürzt werden.

Schnelle Entlastung verspricht die Senkung der Mehrwertsteuer

Für eine schnelle Entlastung der Bürger bietet sich eine Senkung der Mehrwertsteuer an. Die Emissionen sollen allerdings weiterhin reduziert werden. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer soll zudem der drohenden Energiearmut entgegenwirken.

Für Wärmepumpen sollten reduzierte Netzentgelte angewendet werden, da dies steuerbare Verbraucher sind. So bleiben Verbrauch und Einspeisung eher in Balance, da hier ein Anreiz durch die Vergütung besteht. Ob die geforderten Entlastungen Wirklichkeit werden, ist allerdings nach wie vor offen. Die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie gibt aktuell die Prioritäten vor, die aus der Zusammenarbeit zwischen Deutschland, den USA und Großbritannien erwachsen. Mit den Beschlüssen zur Deckung des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen (80% bis 2030, 100% bis 2035) wurde zudem ein weitere Beschluss gefasst. Noch nicht festgelegt ist die Umsetzung der ambitionierten Pläne.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Die Energiearmut ist längst in Deutschland angekommen

Energiearmut hat in Deutschland ein Gesicht: im Jahr 2015 wurde bei 350.000 Haushalten der Strom abgestellt. Die steigenden Energiepreise treffen vor allem bereits verschuldete Haushalte und solche mit geringem Einkommen. Viele können ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland haben sich von 2000 bis 2015 die Ausgaben für Strom verdoppelt. Der Preis für Gas stieg seit dem Jahr 2000 um 80 Prozent. In Deutschland ist Haushaltsstrom teuer: der Preis liegt 50 Prozent über dem Durchschnitt in der EU. Energie ist ein Basisgut – dennoch wird säumigen Kunden oft der Strom- oder Gashahn zugedreht.

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